Online-Dienste binden häufig Anbieter für Hosting, Monitoring oder Support ein. Dabei wird in der Praxis versucht, den Zugriff auf den notwendigen Umfang zu begrenzen und Zwecke klar zu definieren.
Offenlegung kann zudem bei gesetzlichen Pflichten oder bei der Untersuchung von Sicherheitsvorfällen erforderlich sein.
Soweit die DSGVO gilt, können Rechtsgrundlagen u. a. Vertragserfüllung, berechtigte Interessen, rechtliche Verpflichtung oder Einwilligung (falls erforderlich) sein. Betroffenenrechte können Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit umfassen.
Verifizierung kann nötig sein; bestimmte Aufbewahrungen können aufgrund rechtlicher Anforderungen bestehen.
Cookies und ähnliche Technologien werden häufig zur Sitzungsverwaltung eingesetzt. Zusätzlich können Präferenz- und Analyse-Technologien genutzt werden, wobei Analyse je nach Umsetzung einwilligungsabhängig sein kann.
Daten werden häufig zeitlich begrenzt gespeichert und anschließend gelöscht, verkürzt oder anonymisiert. Übliche Schutzmaßnahmen umfassen Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und Monitoring.